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Mit umfassendem Know-how ist die Senft GmbH Ihr erfahrener Ansprechpartner
für die sichere Entsorgung problematischer Materialien.
Wir sind Ihr Spezialist für das Abschleifen von Asbestkleber. Unser Fachpersonal führt diese Schleifarbeiten innerhalb der betroffenen Gebäudeeinheit durch, es bedarf also keiner Geräte außerhalb. Das zertifizierte BT17.8 Senft-Schleifverfahren garantiert ein Höchstmaß an Sicherheit für Mensch und Umwelt.
Wir sind Ihr Spezialist für die Entsorgung von Asbest nach TRGS 519. Wir demontieren und entsorgen Hart- und Weichasbest, künstliche Mineralfasern (KMF) und kontaminierte Baustoffe. Wir sind zugelassener Fachbetrieb für Asbestsanierung und -entsorgung sowie Schadstoffentsorgung gemäß §9 der Gefahrstoffverordnung nach TRGS 519 /TRGS 521 und BGR 128.
Wir sind Ihr Spezialist für die Entsorgung von Hartasbest. Er findet sich beispielsweise in Außenfassaden, Dächern, Hallenverkleidungen, Rohrleitungen, Lüftungssystemen, Flanschdichtungen oder asbesthaltigen Eternit-Platten.
Wir sind Ihr Spezialist für die Entsorgung von Weichasbest. Seine nur schwach gebundenen Asbestfasern sind für Gesundheit und Umwelt besonders gefährlich. Dazu zählen zum Beispiel Spritzasbest, Dämmplatten, Feuerschutzmaterial, Leichtbauplatten, Lüftungskanäle, Isoliermaterial und Bodenbelagsplatten.
Um den Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen möglichst kurz zu halten, müssen alle notwendigen Modernisierungsmaßnahmen möglichst rasch ausgeführt werden – bei unverändert hoher Qualität. Dabei müssen viele unterschiedliche Gewerke harmonisch zusammenarbeiten. Dies bedeutet für den Bauverantwortlichen einen hohen Koordinationsaufwand, zumal dann, wenn er jedes Unternehmen einzeln beauftragt.
Wir sind Ihr Spezialist für das Abschleifen von asbesthaltigen Klebemassen. Unser Fachpersonal führt diese Schleifarbeiten innerhalb der betroffenen Gebäudeeinheit durch, es bedarf also keiner Geräte außerhalb. Das zertifizierte BT17.8 Senft-Schleifverfahren garantiert ein Höchstmaß an Sicherheit für Mensch und Umwelt.
Die Fa. Senft ist einer der führenden Unternehmen in Deutschland, welche das BT17 Schleifverfahren mitentwickelt, überarbeitet und Massentauglich gemacht hat. Durch das emissionsarme Schleifen können wir unseren Kunden garantieren, eine saubere und möglichst faserfreie Wohnung zu übergeben, so dass man sich wieder rundum Wohlfühlen kann.
Ein typischer Ablauf einer Sanierung mittels BT11 (Entfernen von Floor-Flexplatten) und nach BT17.8 (Senft-Schleifverfahren) sieht wie folgt aus:
Nach Beendigung der Arbeiten ist KEINE Freimessung notwendig, da es sich um ein von der Bezirksregierung zertifiziertes Verfahren handelt!
Ein Absaugen von Decken und Wänden ist ebenfalls nicht notwendig.
Wir sind Ihr Spezialist für die Entsorgung von PCB, PAK und mehr als 200 verwandten Chemikalien gemäß BGR 128. Diese polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe können über die Atemluft aufgenommen werden und Gesundheitsschäden verursachen. Sie finden sich in Kondensatoren und Transformatoren, in Hydrauliköl, Lacken, Harzen, Kunststoffen, Druckerfarben, Klebstoffen oder dauerelastischen Fugendichtmassen.
Wir sind Ihr Spezialist für die professionelle Beseitigung von künstlichen Mineralfasern (KMF) nach TRGS 521. Sie werden meist als Mineralwolle in Gebäuden zum Schall-, Wärme- und Brandschutz eingesetzt, zum Beispiel in Fassaden, Innen- und Leichtbauplattenwände, Akustikdecken, Trittschalldämmungen, Mineralfaser-haltigem Putz, Fußböden im Dachausbau, Rohrleitungsisolierungen, Wärmedämmungen in Rollladenkästen und Spritzisolierungen.
„Noch nicht rechtskräftig“
Wer Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst, die Gefahrstoffe enthalten können, die durch diese Tätigkeiten freigesetzt werden können und zu besonderen Gesundheitsgefahren führen können, hat besondere Informations- und Mitwirkungspflichten.
Zu den Mitwirkungspflichten zählt vor Aufnahme der Tätigkeiten die Erkundung, ob entsprechend der Bau- oder Nutzungsgeschichte des Objekts Gefahrstoffe, insbesondere Asbest, vorhanden oder zu vermuten sind, die durch die Tätigkeiten freigesetzt und zu einer Gefährdung führen können.
Das Vorhandensein von Asbest wird in der Regel dann vermutet, wenn der Baubeginn des Objekts vor dem 31. Oktober 1993 liegt. Sind im Abschnitt 2 des Anhangs zu § 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung vom 14. Oktober 1993 aufgeführte Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse verbaut, sind die dort jeweils genannten Übergangsfristen für die Vermutung maßgeblich.
Die Vermutung, dass aufgrund des Baubeginns Asbest vorhanden ist, kann durch eine weitergehende technische Erkundung widerlegt werden. Alle Erkundungsergebnisse sind vor Beginn der Arbeiten an das beauftragte Unternehmen weiterzugeben.
Senft GmbH
Niederlassung Herten
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