AGB

Durch den Abschluss des Vertrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen an.

1. Ausführung

a) Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen:

  • Energieanschlüsse: bis zu einer Entfernung von 20 m zur Bohr- bzw. Sägeposition: Strom 230/400 Volt – 16 A, 400 Volt – 32 A;
  • Wasseranschlüsse: mind. 1 bar Druck, max 1/2″ bzw. 3/4″ Schraubanschluss 1 Zoll; die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftraggeber;
  • Gerüst über 3 m Arbeitshöhe; der Auftraggeber sorgt für Auf- und Abbau und evtl. erforderliche Sicherheitsprüfungen.
  • Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle inklusive Sicherung der Arbeitsstelle (Grundlage UVV).

b) Einmessen und Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte erfolgt bauseits.

c) Ausführungsfristen werden verlängert, soweit die Behinderung verursacht ist:

  • durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers
  • durch höhere Gewalt oder andere für die Auftragnehmerin unabwendbare Umstände.
2. Höhe der Vergütung

Es gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste sowie des jeweils zugrunde liegenden Angebots. Ergeben sich auf der Baustelle in Art und Umfang Abweichungen vom erteilten Auftrag, erfolgt die Berechnung gemäß der gültigen Preisliste.

3. Preisanpassung infolge einer Mehrwertsteuererhöhung

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis infolge einer Erhöhung der Mehrwertsteuer anzupassen.

4. Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge

Werden vom Auftraggeber Überstunden oder Nacht- und Sonntagsarbeiten verlangt, werden die Personalstundenzuschläge zu den tariflichen Sätzen des Baugewerbes abgerechnet.

5. Kosten für die Reinigung der Baustelle

Bei der Auftragsannahme geht die Auftragnehmerin davon aus, dass es sich bei ihrem Einsatzort um eine Rohbaustelle handelt. Wird bei Abnahme vom Auftraggeber eine Reinigung der Baustelle verlangt, so werden diese Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

6. Arbeitsunterbrechung

Die Arbeitsdurchführung darf nur nach vorheriger Rücksprache mit der Auftragnehmerin unterbrochen werden. Sollten durch Arbeitsunterbrechungen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, zusätzliche Kosten, z.B. durch weitere Anfahrten und ein wiederholtes Einrichten der Baustelle entstehen, so werden diese in Rechnung gestellt.

7. Genehmigungen und Erlaubnisse

a) Mit Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber, dass die bauliche Änderung statisch zugelassen ist.

b) Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und ggf. das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmen zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich – rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.

8. Haftung für Pflichtverletzungen

a) Für Fehlangaben von Säge- und Bohrarbeiten seitens des Auftraggebers sowie für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der fehlerhaften Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, ist die Haftung ausgeschlossen.

b) Die Auftragnehmerin haftet bei schuldhafter Pflichtverletzung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Pflichtverletzung haftet sie für alle Schäden.

c) Im übrigen ist die Haftung bei sonst schuldhafter Pflichtverletzung für Schäden, die nicht die Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit betreffen, ausgeschlossen.

d) Die Haftung für unvorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen.

e) Geringfügige und zumutbare Terminüberschreitungen, die durch das Verschulden der Auftragnehmerin hervorgerufen werden, begründen keine Schadenersatzansprüche des Auftraggebers.

9. Sicherheit

Der Auftraggeber ist für die Sicherheit der Arbeitsstelle verantwortlich. Nicht ausreichende Sicherheitsmaßnahmen berechtigen die AuftragnehmerIn zur sofortigen Einstellung der Arbeiten.

10. Abnahme und Fälligkeit

a) Der Auftraggeber hat die Abnahme der Leistung binnen 12 Tagen nach der Fertigstellung – gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist – durchzuführen.

b) Auftraggeber und Auftragnehmerin erstellen im Einvernehmen ein Abnahmeprotokoll.

c) Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß.

d) Für die Fälligkeit der Vergütung gelten die Vorschriften des BGB.

11. Leistungsverweigerungsrecht

a) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Forderung länger als 14 Tage in Verzug, ist die Auftragnehmerin zur Arbeitseinstellung bis zum Ausgleich aller fälligen Forderungen berechtigt. Im übrigen gilt § 321 BGB.

b) Das Recht des Auftraggebers, bei Mängeln die Zahlung der Vergütung zu verweigern, ist ausgeschlossen.

12. Mängelhaftung

Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin innerhalb von 3 Tagen seit Abnahme schriftlich anzuzeigen. Die Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin wegen Mängeln werden auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

13. Verjährung

Ansprüche gegen die Auftragnehmerin wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

14. Kündigung

a) Die Auftragnehmerin kann den Vertrag ordentlich kündigen

  • wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch die Auftragnehmerin außerstande setzt, die Leistung auszuführen.
  • wenn der Auftraggeber in Schuldnerverzug gerät.

b) Die bisherigen Leistungen sind nach der jeweils gültigen Preisliste sowie des zugrunde liegenden Angebots abzurechnen. Außerdem hat die Auftragnehmerin Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB; etwaige weitergehende Ansprüche der Auftragnehmerin bleiben unberührt.

c) Das Recht zur Kündigung nach § 643 BGB sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

15. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für die Vertragsparteien wird durch den Sitz der Auftragnehmerin bestimmt.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regeln.

17. Geltung von Klauseln

Die Geltung von Klauseln des Auftraggebers, die den vorgenannten Bestimmungen widersprechen oder diese zum Nachteil der Auftragnehmerin ergänzen, ist ausgeschlossen.